
Gerichtsgutachten – unabhängig, fundiert und nachvollziehbar
Ob für Scheidungen, Hausverkauf im Betreuungsfall, Erbstreitigkeiten oder Zwangsversteigerungen – ein fundiertes Immobiliengutachten kann in rechtlichen Auseinandersetzungen entscheidend sein. Als unabhängiger Sachverständiger erstelle ich Gerichtsgutachten nach den geltenden Bewertungsrichtlinien der ImmoWertV. Diese bieten Gerichten, Rechtspflegern und Anwälten eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidungen.
Sie sind ein Familiengericht, Amtsgericht, Nachlassgericht oder Betreuungsgericht? Dann senden Sie mir gerne eine Anfrage.

WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Ich bin Partner der WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH und mächtig stolz, im echten Norden leben zu dürfen.

Gerichtsgutachten gem. § 194 BauGB,
ab 125 €/Stunde*
Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot nach den Vorgaben des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
fundierte Erstellung gem. § 194 BauGB
für Ein- und Mehrfamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen & Gewerbeimmobilien
inkl. Rechte und Belastungen (z.B. Nießbrauch, Baulasten)
60 – 100 Seiten (je nach Umfang des Objektes)
Bearbeitungszeit ca. 6 bis 8 Wochen**
*Preise zzgl. Umsatzsteuer, Spesen, Amtsgebühren für Unterlagen und Kilometerpauschale nach Vorgaben der JVEG. Stundensatz gilt lediglich für Aufträge aus öffentlicher Hand. Für Anwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende und Privatpersonen gelten diese Preise nicht. Hierfür fragen Sie bitte meine Konditionen an.
**Lieferzeit beginnt ab Zeitpunkt der Objektbesichtigung und ab Vorliegen aller behördlichen Unterlagen. Aufträge aus öffentlicher Hand werden stets bevorzugt behandelt.
Gutachter Sebastian Selzer . Sachverständigen- und Wertermittlungsbüro
Sebastian Selzer
Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
M. Sc. Management [Bau Immobilien Infrastruktur]
B. A. Architektur
Treibweg 35
25813 Husum
0151 218 069 37
info@gutachter-selzer.de

Arbeit als gerichtlich anerkannter Sachverständiger
Was genau beinhaltet ein Gerichtsgutachten?
Normierte Bewertung gem. ImmoWertV
Eine gerichtsfeste Immobilienbewertung basiert auf den normierten Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV. Durch die Wahl eines für das Bewertungsobjekt geeigneten Verfahrens und dessen Plausibilisierung ermittele ich den Verkehrswert der Immobilie.
Baurechtliche Gegebenheiten
Die baurechtlichen Rahmenbedingungen sind ein entscheidender Faktor bei der Wertermittlung einer Immobilie. Dazu zählen u.a. das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Bauhöhe), die Art der baulichen Nutzung (Wohnen o. Gewerbe) sowie evtl. Einschränkungen durch Bebauungspläne oder Satzungen. Diese Vorgaben beeinflussen maßgeblich den Verkehrswert.
Valider Verkehrswert gem. 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) ergibt sich aus der Analyse aller wertrelevanten Faktoren. Dazu gehören die Lage, die baurechtlichen Gegebenheiten, der Zustand der Immobilie sowie die aktuelle Marktsituation. Er bildet den Preis ab, der unter gewöhnlichen Marktbedingungen erzielt werden kann.
Normierte Wertermittlungsverfahren
Vergleichswertverfahren
§§ 24 – 26 ImmoWertV
Im Vergleichswertverfahren wird durch statistische Auswertung der Kaufpreissammlung der vorläufige Vergleichswert ermittelt. Die Kaufpreissammlung kann von uns als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung beim örtlichen Gutachterausschuss kostenpflichtig abgefragt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, auf Vergleichsfaktoren zuzugreifen, um einen vorläufigen Vergleichswert zu ermitteln. Dies setzt jedoch voraus, dass der örtliche Gutachterausschuss die Vergleichsfaktoren im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung stellt.
Der Vorläufige Vergleichswert wird den aktuellen Marktgegebenheiten sachverständig angepasst. Abschließend werden besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) berücksichtigt. Hierbei handelt es sich unter anderem um Baumängel und Bauschäden, Bodenverunreinigungen, Grundstücksbezogene Rechte und Lasten.
Ertragswertverfahren
§§ 27 – 34 ImmoWertV
Das Ertragswertverfahren ist eine Methode zur Wertermittlung von Immobilien, welche sich am nachhaltigen Ertrag orientieren. Es wird vor allem bei renditeorientierten Objekten wie Mietobjekten oder Gewerbeimmobilien eingesetzt. Dabei wird der jährliche Reinertrag, also die Einnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten ermittelt und mit einem Kapitalisierungszinssatz auf den Barwert abgezinst. Der Wert des Bodens wird separat als Bodenwert berechnet und dem vorläufigen Ertragswert des Gebäudes hinzugerechnet. Der vorläufige Ertragswert wird den aktuellen Marktgegebenheiten sachverständig angepasst. Abschließend werden besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) berücksichtigt. Hierbei handelt es sich unter anderem auch um abweichende Erträge von den marktüblich Erzielbaren. Das Verfahren ermöglicht so eine realistische Einschätzung des Marktwertes basierend auf der zukünftigen Ertragsfähigkeit.
Sachwertverfahren
§§ 35 – 39 ImmoWertV
Das Sachwertverfahren ist ein Immobilienwertermittlungsverfahren, das vor allem bei selbst genutzten Wohnimmobilien angewendet wird. Dabei wird der Wert des Grundstücks und der Sachwert der Immobilie getrennt berechnet. Der Grundstückswert wird üblicherweise aus objektspezifisch angepassten Bodenrichtwerten ermittelt, während der Sachwert des Gebäudes anhand der Normalherstellungskosten unter Berücksichtigung des Alters berechnet wird. Die Normalherstellungskosten werden mittels des Baupreisindexes zum Wertermittlungsstichtag angepasst. Der vorläufige Sachwert wird zum aktuellen Marktgeschehen angepasst. Abschließend werden vom vorläufig marktangepassten Sachwert die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (boG) berücksichtigt. Diese können aus den Gegebenheiten des Grund und Bodens, oder aus der zu bewertenden baulichen Anlage hervorgehen.
Kontaktieren Sie mich
Gutachter Sebastian Selzer . Sachverständigen- und Wertermittlungsbüro
Treibweg 35, 25813 Husum
0151 218 069 37