
Kaufpreiseinschätzungen (als gutachterliche Stellungnahme; umgangssprachlich „Kurzgutachten“)
Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB erforderlich. Eine sogenanntes Kaufpreiseinschätzung ist eine Form der gutachterlichen Stellungnahme und kann zur Orientierung für Kauf oder Verkauf, zur eigenen Vermögensübersicht und Wertaufteilung bei gütlicher Einigung verwendet werden. Sie ist nicht geeignet für gerichtliche oder behördliche Zwecke.

Beratungsumfang Kaufpreiseinschätzungen
Eine Kaufpreiseinschätzung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB wesentlich verkürzt. Die Beschreibung erfolgt stichpunktartig einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Objektspezifische Besonderheiten, Sanierungsrückstau sowie Rechte und Lasten, werden berücksichtigt. Die Kaufpreiseinschätzung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme beinhaltet mindestens ein geeignetes normiertes Berechnungsverfahren sowie die Plausibilisierung des Ergebnisses. Die verkürzte Darstellung orientiert sich am Aufbau und der Struktur eines Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Sie ist nicht verwendbar für steuerliche Zwecke, nicht bei rechtlichen Auseinandersetzungen und nicht zur Vorlagen beim Betreuungsgericht. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen gleichen denen eines Verkehrswertgutachtens gem. § 194 BauGB. Die Kaufpreiseinschätzung in Form der gutachterlichen Stellungnahme umfasst i.d.R. etwa 30 bis 40 Seiten. Die Wertermittlungsverfahren werden je nach Objekt und Datenlage gewählt.
Die Wertermittlung ist nicht möglich, wenn wesentliche Unterlagen zur Immobilie fehlen. Für Sachverständige gilt die Sorgfaltspflicht. Für eine Kaufpreiseinschätzung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme ist ein Mindestmaß an Unterlagen unerlässlich. Wenn auftragsgemäß auf die Einholung erforderlicher Unterlagen verzichtet werden soll, wird dies in der Leistungsbeschreibung der Kaufpreiseinschätzung vermerkt. Bei dem Ergebnis handelt es sich dann um einen Wert, der auf Annahmen beruht. Ein Ortstermin ist auch hier unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren.
Mitgliedschaften / Partnerschaften
Gutachter Sebastian Selzer . Sachverständigen- und Wertermittlungsbüro
Sebastian Selzer
Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
M. Sc. Management [Bau Immobilien Infrastruktur]
B. A. Architektur
Treibweg 35
25813 Husum
0151 218 069 37
info@gutachter-selzer.de
www.gutachterkollektiv.de

Was mich auszeichnet

Qualifikation . Professionalität
Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung in der Bau- und Immobilienbrache verfüge ich über ein tiefes und zugleich breitgefächertes Fachwissen, welches für die qualifizierte Wertermittlung eine sehr gute Basis bildet.
Die Qualifikation „geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)“ kann ausschließlich von Personen mit nachgewiesener hervorragender Qualifikation und persönlich integerem Handeln erreicht werden.
Unabhängigkeit . Sachverstand
Ich verpflichte mich dazu, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln. Zudem lebe ich das Vier-Augen-Prinzip mit meiner Kollegin Frau Birgit Hüning.
Lebenslanges Lernen . Weiterbildung
Ich halte mein Wissen durch fortlaufende Weiterbildungen stets aktuell und erweitere es durch Zusatzqualifizierungen.
Fachkundiger Gutachter für Immobilienbewertung
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Netzwerke stärken die eigenen Fähigkeiten und machen uns selbst kompetenter

Stätiges Lernen und die Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten stehen für mich ganz oben. Daher habe ich mit meiner tollen Kollegin Frau Birgit Hüning das Gutachterkollektiv ins Leben gerufen. Der stätige Austausch und Dialog macht uns Tag für Tag ein bisschen besser – so können wir den Wandel der Zeit besser greifen.